AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)
Dienstleistungsvertrag / Ferienwohnung-/Hausvermietung:
Norgeferien VAKA – Sven Pluskat (in Norwegen registrierte Einzelunternehmer) unter dem Namen „Norgeferien VAKA“ bieten unseren Gästen umfangreiche Möglichkeiten zur Erfüllung Ihrer Naturerlebnisse in Süd-Norwegen an.
Im Folgenden finden Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend als AGB bezeichnet), zur Vermietung des Ferienhaus in Nathaugvegen 34, N-5582 Ølensvåg/Vaka.
Die AGB gelten für den Abschluss eines Vertrages, der bei Überlassung des Ferienhauses sowie bei allen hiermit verbundenen Leistungen mit dem Gast automatisch zustande kommt. Der Gast erkennt diese AGB an und akzeptiert, dass etwaige entgegenstehende Bedingungen keine Anwendung finden.
§ 1 Zustandekommen des Vertrages
Auf die Anfrage des Gastes, die mündlich, schriftlich, telefonisch, über das Internet oder per E-Mail erfolgen kann, erhält der Gast ein unverbindliches Angebot inkl. Reservierung des angefragten Zeitraums. An dieses Angebot und insbesondere die Reservierung, halten wir uns 10 Tage gebunden. Mit der Bestätigung durch den Gast, bietet der Gast den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Der Vertrag zwischen dem Gast und uns kommt erst mit der Buchungsbestätigung durch uns zustande. Wir haben ein einseitiges Rücktrittsrecht bis zum Eingang der vollständigen Anzahlung. Der Leistungsvertrag wird ihm von uns per Post oder E-Mail zugeschickt.
Mit dem Abschluss des Vertrages wird innerhalb von 7 Tagen die Anzahlung in Höhe von 30% des Vertragswertes fällig.
§ 2 Stornierung oder Änderungen
Der Abschluss des Vertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages. Ein allgemeines, kostenfreies Kündigungs- oder Rücktrittsrecht des Gastes bezüglich des abgeschlossenen Beherbergungsvertrages ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen (Postweg, Email). Maßgebend ist der Tag des Posteingangs beim Vermieter. Gegen die bei Rücktritt fälligen Kosten kann sich der Mieter durch den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung schützen. Diese Versicherung muss vom Mieter abgeschlossen werden.
Wir bemühen uns jedoch die Wohnung bzw. das Haus und die damit verbundenen Leistungen (siehe Beschreibung) anderweitig zu vermieten. Kann die Wohnung bzw. das Haus nicht anderweitig/gleichwertig vermietet werden, werden nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen folgende pauschale Beträge in Rechnung gestellt:
Rücktritt bis 60 Tage v. Reiseantritt 25% des Reisepreises ohne Zusatzleistungen
Rücktritt ab 59. Tag v. Reiseantritt 50% des Reisepreises ohne Zusatzleistungen
Rücktritt ab 35. Tag v. Reiseantritt 80% des Reisepreises ohne Zusatzleistungen
Rücktritt ab 10. Tag v. Reiseantritt 100% des Reisepreises ohne Zusatzleistungen
§ 3 Zahlungsbedingungen und Preise / Leistungen
Die Preise sind freibleibend bis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses und ersichtlich durch das Angebot auf dieser Internetseite bzw. das zugesandte Angebot. Alle vereinbarten Leistungen werden dem Gast schriftlich bestätigt.
Die Zahlung des, nach Abzug der Anzahlung, verbleibenden Mietpreises erfolgt per Überweisung auf das im Vertrag angegeben Konto bis einschließlich 4 Wochen vor dem Vermietungszeitpunkt. Die von dem Vermieter geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung des Angebotes/Vertrages nach Maßgabe aller darin enthaltenen Hinweise und Erläuterungen.
§ 4 An- und Abreise
Die Anreise erfolgt zwischen Gast und Vermieter vereinbarter Uhrzeit am Anreisetag.
Die Abreise hat bis zu der mit uns vereinbarten Uhrzeit des Abreisetages zu erfolgen. Am Abreisetag ist das Haus in einem besenreinen Zustand zu verlassen. Das heißt z. B. das Geschirr ist gespült und weggeräumt, das Haus ist gefegt und der Müll entsorgt. Das Boot ist nach der letzten Ausfahrt zu reinigen.
Verspätet sich der Auszug am Abreisetag aus dem Haus, werden pro angefangene Stunde ab 10.00 Uhr NOK 1000,00 berechnen. Dieser Betrag wird uns von der Reinigungsfirma in diesem Fall zusätzlich in Rechnung gestellt, da das Reinigungspersonal nicht rechtzeitig mit der Reinigung des Hauses beginnen kann.
§ 5 – Gewährleistung
Abhilfe
Werden die Leistungen von Norgeferien VAKA nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Gast Abhilfe verlangen. Norgeferien VAKA kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Norgeferien VAKA kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleichwertige Ersatzleistung anbietet und erbringt. Der Gast kann die Ersatzleistung aus wichtigen, objektiv erkennbaren Grund ablehnen.
Minderung des Reisepreises
Leisten wir bei nicht vertragsmäßiger Erbringung der Leistung nicht innerhalb einer vom Gast bestimmten angemessenen Frist Abhilfe, so kann der Gast eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises nach den Richtlinien des Reiserechts verlangen. Minderung tritt jedoch nicht ein, soweit es der Gast schuldhaft unterlässt, den Mangel unverzüglich anzuzeigen.
§ 6 – Beschränkung der Haftung
Die obige Beschränkung der Haftung von Norgeferien VAKA gilt auch für eventuelle Gewährleistungsansprüche.
Norgeferien VAKA haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermietet werden und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden bzw. die der Gast direkt vor Ort vertraglich in Anspruch nimmt.
Ein Anspruch auf Schadensersatz gegen Norgeferien VAKA ist ausgeschlossen oder beschränkt soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.
Bei einer deliktischen Haftung von Norgeferien VAKA, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, ist die Haftung bei Schäden, die nicht Personenschäden sind, auf bis zu 4500 Euro begrenzt.
Wir haften ausdrücklich nicht für eine wetterbedingte Leistungsverhinderung.
§ 7 – Mitwirkungspflicht
Der Gast ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Der Gast ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandung unverzüglich dem Vermieter/ Eigentümer des Ferienhauses zur Kenntnis zu bringen und ihn aufzufordern, eventuelle Mängel innerhalb einer vom Gast bestimmten, angemessenen Frist zu beseitigen. Dieser ist nämlich vertraglich gegenüber Norgeferien VAKA verpflichtet, für Abhilfe zu sorgen, soweit dies möglich ist.
Unterlässt es der Gast schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung und Schadensersatz nicht ein.
Die Kündigung des Reisevertrages durch den Gast ist nur bei ganz erheblichen Leistungsstörungen zulässig. Vor der Kündigung hat der Gast Norgeferien VAKA eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder von Norgeferien VAKA verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Gastes gerechtfertigt wird.
Das Mitbringen von Haustieren, gleich welcher Art, muss/kann bilateral mit dem Vermieter abgestimmt werden.
§ 8 – Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung hat der Gast innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber Norgeferien VAKA geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
Ansprüche des Gastes verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Gast solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem Norgeferien VAKA die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche auf Schadensersatz wegen Körperverletzung oder Tötung des Gastes verjähren in drei Jahren nach Beendigung der Reise.
§ 9 – Besondere Pflichten des Gastes
Unterkunft
Das Ferienhaus darf nur von den in der Anmeldung aufgeführten Personen benutzt werden. Der Gast hat das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und ist für alles, was zum Ferienhaus gehört, verantwortlich.
Der Gast ist verpflichtet, alle Mängel und Schäden, die in der Leistungszeit entstehen, sofort zu melden und zu ersetzen. Dem Gast obliegt der Beweis, dass ein Schaden nicht während seiner Mietzeit entstanden ist, dass er oder die ihn begleitenden Personen kein Verschulden trifft.
Sollte der Gast vorzeitig abreisen, so verpflichtet er sich, dies uns rechtzeitig mitzuteilen.
Die Vermieter übernimmt bei Verlust von Wertsachen (insbesondere Schmuck und Bargeld) keine Haftung.
Boot
Bitte überprüfen Sie in ihrem eigenen Interesse das Boot bei der Übernahme auf eventuelle Schäden. Dies gilt ganz besonders für die Schraube und den Außenbordmotor. Melden Sie diese sofort dem Vermieter/Einweiser.
Wichtige Grundsätze sind:
• Der Bootsführer ist verantwortlich für die Sicherheit der Gäste und somit weisungsbefugt
Die Einhaltung norwegischem Rechtes (z.B. Alkohol an Bord, Fischregeln, Schwimmwesten, etc.) ist maßgeblich
Ausstattung
Wir stellen unseren Gästen Equipment zur Unterstützung Ihrer Aktivitäten zur Verfügung. Der Gast sorgt für den adäquaten Umgang mit der zur Verfügung gestellten Ausstattung und haftet für Beschädigung oder Verlust.
§ 10 Datenschutz
Wir erheben und verarbeitet personenbezogenen Daten ausschließlich zur Abwicklung der Buchung der Gäste. Die Gäste haben jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung und Löschung ihrer Daten. Die von den Gästen bekannt gegebenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Begründung und Durchführung der Vertragssleistung verwendet.
§ 11 Gerichtsstand
Der Gast kann den Vermieter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen von dem Vermieter gegen den Mieter ist der Wohnsitz des Mieters maßgebend, es die denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesem Fall ist der Sitz vom Vermieter maßgebend.
§ 12 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages und/oder dieser AGB hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages und/oder dieser AGB zur Folge.